Urteil: Abwasser von Imbissbude muss Fettabscheider durchlaufen

Das Abwasser eines Gastronomiebetriebes muss eine Fettabscheideranlage durchlaufen, bevor es in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Mit einer entsprechenden Regelung in der Entwässerungsatzung kommt eine Gemeinde ihrer Pflicht nach, für rechtmäßige Zustände zu sorgen. Das gilt auch für kleinere Betriebe wie Imbissbuden, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Az.: AN 1 K 11.01972).
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