AKTUELL: Indirekteinleitung von industriellem Abwasser und Bußgeld – Frankfurt/M. macht ernst

Vergleicht man die gesetzlichen Vorgaben für die Indirekteinleitung industriell/gewerblicher Abwässer, zählt Frankfurt am Main mit zur Spitze deutscher Städte bei den festgelegten Grenzwerten. Ob pH-Wert, csb-Wert oder lipophile Stoffe, die mit 100mg/l als Grenzwert zu Buche schlagen, über einen herkömmlichen Abscheider lassen sich die Werte in der Regel nicht einhalten. Immer häufiger sehen sich Betreiber, beispielsweise von Restaurants, Hotels, Kantinen oder Metzgereien, mit den Kontrollbehörden konfrontiert.
Nach wiederholten Bußgeldandrohungen und nicht selten übermittelten Bescheiden verliert am Ende immer der Betreiber, der als Indirekteinleiter verantwortlich zeichnet. Bekannte Lösungen, die zur Abhilfe führen, sind mit hohem Kostenaufwand verbunden und bedeuten für den ein oder anderen schon mal das Aus. Dabei gibt es bereits seit mehreren Jahren eine einfache Lösung – ohne Umbauten oder Zusatzanlagen. Auf ganz einfachem Weg kann jeder Betrieb, unabhängig von der Größe, innerhalb kürzester Zeit und ohne Mehrkosten die gesetzlichen Grenzwerte zur Einleitung in das öffentliche Netz erreichen.
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